Wolfenbüttel/Braunschweig. Die braunschweigische Landessynode hat sich bei ihrer aktuellen Tagung am 28. September in Wolfenbüttel erneut für eine Reform der Propsteistrukturen innerhalb der Landeskirche ausgesprochen. Sie beauftragte das Landeskirchenamt, bis zum Jahr 2015 einen neuen Gesetzentwurf für eine Neuordnung der bisher 13 Propsteien zu erarbeiten.
Entsprechende Pläne waren vor vier Jahren von der Kirchenregierung und der Landessynode nicht konkretisiert worden. Sie sollen nun wieder aufgegriffen werden. Dem Beschluss vorausgegangen war eine intensive und kontroverse Diskussion über die Entscheidung der Kirchenregierung, die vakant werdenden Propststellen in Bad Harzburg, Wolfenbüttel und Königslutter wiederzubesetzen.
Domprediger Joachim Hempel hatte kritisiert, damit sei die Möglichkeit, „Propsteien zusammenzulegen, um sie zukunftsfähig aufzustellen, vertan und wieder in eine Warteschleife gelegt worden". Er warf der Kirchenregierung vor, ihrer Pflicht nach Artikel 76 der Verfassung der Landeskirche nicht nachzukommen, Veränderungsprozesse anzuregen.
Landesbischof Friedrich Weber betonte, dass sich die Kirchenregierung intensiv mit der Besetzung der frei werdenden Propststellen und auch der Propsteistruktur befasst habe. Dabei sei sie einerseits zu dem Ergebnis gelangt, dass es angesichts der ungünstigen Demographie nach wie vor einen hohen Handlungsbedarf hinsichtlich der Aufgaben und der Funktion der Propsteien sowie deren Zahl gebe.
Andererseits habe sie sich aus rechtlichen Gründen auch dafür entschieden, die vakant werdenden Propststellen auszuschreiben. Außerdem sei sie der Auffassung gewesen, dass eine Propsteistrukturreform in der aktuellen Legislaturperiode der Landessynode nicht mehr zu realisieren gewesen sei. Die Amtszeit der Landessynode endet im Dezember 2013.
Auch andere Mitglieder der Landessynode wiesen auf die geltende Rechtslage hin. Außerdem plädierten sie vor dem Hintergrund der im Mai beschlossenen Pläne zur Pfarrstellen- und Strukturentwicklung für eine Besetzung der Propststellen. Ansonsten würde sich die Landeskirche „ein Eigentor schießen", sagte Pfarrer Martin Fiedler (Bad Harzburg).
Propst Joachim Kuklik (Salzgitter-Lebenstedt) sagte, es gehe nicht um das „Ob" einer Propsteistrukturreform, sondern lediglich um das „Wie". Sie müsse „kommunikativ" zusammen mit den Propsteien entwickelt und umgesetzt werden.
Die Ausschreibung der drei Propststellen in Bad Harzburg, Wolfenbüttel und Königslutter nahm die Landessynode am Ende der Diskussion zur Kenntnis. Dr. Ekkehard Schulz (Wolfsburg), synodales Mitglied der Kirchenregierung, verwahrte sich gegen die Kritik, die Kirchenregierung komme nicht ihren verfassungsmäßigen Pflichten nach.
Er halte einen solchen Vorwurf für „beschwerlich" und erinnerte Domprediger Hempel daran, dass er selber stellvertretendes Mitglied der Kirchenregierung sei und die Arbeitsweise der Kirchenregierung gut kenne. „Die Kirchenregierung muss nicht zum Jagen getragen werden", betonte Schulz.