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10.03.2014 Kategorie: Pressestelle

Verschlankte Kirchen-Konföderation

Die Kirchen in Niedersachsen haben ihr gemeinsames Parlament aufgelöst

Hannover/Braunschweig (epd). Die fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen schaffen ihr gemeinsames Parlament ab und öffnen der Diakonie den Weg zu Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. In ihrer voraussichtlich letzten Sitzung beschloss die Synode der Konföderation am 8. März in Hannover, sich ab 2015 ersatzlos aufzulösen. Die Zusammenarbeit der Kirchen soll so vereinfacht und verschlankt werden. Die Bischöfe der einzelnen Kirchen unterzeichneten nach fünfjährigen Beratungen einen neuen Konföderationsvertrag.

Die Idee einer landesweiten gemeinsamen Kirche wird damit vorerst nicht verwirklicht. Die evangelisch-lutherischen Kirchen von Braunschweig, Hannover, Oldenburg, Schaumburg-Lippe sowie die Evangelisch-reformierte Kirche hatten sich 1971 zur Konföderation zusammengeschlossen, um ihre Interessen gegenüber dem Land Niedersachsen gemeinsam zu vertreten und Gemeinschaftsaufgaben wahrzunehmen. Sie repräsentieren zusammen knapp 3,8 Millionen Protestanten. Davon gehören rund drei Viertel zur hannoverschen Landeskirche.

Kritiker vor allem aus der hannoverschen Landeskirche hatten immer wieder einen zu hohen Abstimmungsbedarf zwischen den Kirchen bemängelt. Der neue Vertrag sieht zahlreiche Vereinfachungen bei der Gesetzgebung vor. Zudem soll der zehnköpfige Rat der Konföderation gestärkt werden. In neun Jahren werden die Reformen ausgewertet.

Die konföderierte Synode beschloss daneben ein neues Arbeitsrechtsmodell für rund 30.000 Beschäftigte in der Diakonie. Damit können die diakonischen Arbeitgeber künftig direkte Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund aufnehmen. Das Ziel sind "kirchenrechtlich legitimierte Tarifverträge".

Mit der neuen Regelung legen Kirche und Diakonie einen jahrelangen Konflikt bei, der sich vor allem am Streikrecht festmachte. Streik oder Aussperrung sind im kirchlichen Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Vor drei Jahren verließen die Mitarbeitervertreter jedoch die Kommission und forderten Tarifverträge, wie sie in anderen Branchen üblich sind. Dabei baten sie die Gewerkschaften um Unterstützung.

2012 bestätigte das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil das kirchliche Arbeitsrecht, räumte aber den Gewerkschaften ein stärkeres Mitspracherecht ein. In Niedersachsen nahmen beide Seiten daraufhin Verhandlungen auf. Formell verzichten die Gewerkschaften weiterhin nicht auf das Streikrecht. Allerdings haben sich beide Seiten auf ein verbindliches Schlichtungsverfahren geeinigt.

Die Bischöfe bei der Unterzeichnung des neuen Konföderationsvertrages. Foto: Johannes Neukirch

Beitrag von Evangelischer Pressedienst